EU-Kritik von links

DIE ANDERE EU-DEBATTE ist eine Alternative zur EU-Kritik von nationalkonservativer Seite. Anders als AUNS und Konsorten geht DIE ANDERE EU-DEBATTE nicht von den - meist unhinterfragten - "schweizerischen Interessen" aus, sondern stellt die konkrete Politik der EU und der Schweiz ins Zentrum der Debatte. Dadurch soll das oft gehörte Argument hinterfragt werden, wonach die Schweiz ihren politischen Idealen besser Ausdruck verleihen könnte wenn sie in der EU wäre. Im Gegensatz dazu wird hier davon ausgegangen, dass sich in der realen Politik selten Ideale, sondern in der Regel wirtschaftliche Interessen durchsetzen. Mit anderen Worten: die hehren Motive linker, grüner und linksliberaler Kreise sind schon in der schweizerischen Politlandschaft selten mehrheitsfähig. Das führt dazu, dass in der Europapolitik die Schweiz nur dort mit der EU in Konflikt gerät, wo sie wirtschaftliche Vorteile in Gefahr sieht, zum Beispiel beim Bankgeheimnis. Dort hingegen, wo eigentlich Idealismus gefragt wäre, beispielsweise in der Integrations- und Migrationspolitik, macht die Schweiz bereitwillig "bei Europa" mit - siehe Schengen/Dublin - oder fährt sogar einen Kurs, der die EU rechts überholt (Beispiel Ausschaffungsinitiative). In diesem Blog wird die These vertreten, dass die Schweiz dort, wo sie aus linker Sicht gegen die Politik der EU ankämpfen sollte, in Tat und Wahrheit mit der Politik der EU weitgehend übereinstimmt (These von der Konvergenz). Dort hingegen, wo selbstloses, d.h. von idealen Motiven geleitetes Handeln gefragt wäre, kann sich die Linke in der Regel weder in der Schweiz noch in der EU durchsetzen. Somit entpuppt sich das Argument, die Schweiz könne ihre politischen Ideale innerhalb der EU besser vertreten als im Alleingang, als Wunschdenken, Naivität oder Irreführung.

Dienstag, 8. Juni 2010

Politik der leeren Kassen

Keynes ist tot. Das ist der Befund, welcher von vielen Kommentatoren in den letzten Tagen und Wochen festgestellt wurde. Wirtschaftsexperte Jeffrey Sachs beispielsweise sagte in der Financial Times vom 7. Juni 2010 Folgendes:

Time to plan for post-Keynesian era
By Jeffrey Sachs
Published: June 7 2010 22:22 | Last updated: June 7 2010 22:22
"Mainstream Keynesian economics is facing its last hurrah. The global fiscal stimulus championed last year by the Obama administration is coming undone, repudiated by the same Group of 20 that endorsed it last year. Now, against a backdrop of a widening sovereign debt crisis, we need to abandon short-term thinking in favour of the long-term investments needed for sustained recovery."
(Quelle: http://www.ft.com/cms/s/0/e7909286-726b-11df-9f82-00144feabdc0.html)


Mit anderen Worten: das Keynesianische Rezept des antizyklischen Wirtschaftens muss gestoppt werden weil die Kassen angeblich leer sind. Abgelöst wird Keynes durch eine rabiate Austeritätspolitik. Angefangen in Griechenland und Irland, wird diese nun auch in Spanien und Portugal angewandt. Walter Meier schreib dazu in der NZZ Online vom 25. Mai 2010 Folgendes:
Irland hat damit [mit dem Sparen] aus eigenem Antrieb schon früher angefangen, Portugal und Spanien haben unter dem Druck der Finanzmärkte und nach Mahnungen des IMF unlängst umfangreiche Sparmassnahmen bekanntgegeben. Die neue britische Regierung misst dem Abbau des grossen Haushaltsdefizits ebenfalls hohe Priorität bei, und selbst die Italiener sind daran, angesichts der beträchtlichen Staatsschulden das Messer ans staatliche Fett zu setzen. All das dürfte der Konjunktur in Europa wohl einen neuerlichen Dämpfer versetzen, einige befürchten, dass der Aufschwung durch das «Sparen zur Unzeit» gar ganz abgewürgt werde. Unzweifelhaft dürfte Europa kurzfristig etwas langsamer wachsen – mit negativen Rückkopplungen auf den Staatshaushalt. Ob daraus auch längerfristig Wachstumsverluste resultieren, kann jedoch kaum abgeschätzt werden. Gewiss ist aber eines: dass die Schuldenwirtschaft vieler Länder an ihre Grenzen gestossen ist und damit die Freiheit verspielt ist, antizyklische Konjunkturpolitik zu betreiben. (Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/droht_staatliches_sparen_die_konjunktur_abzuwuergen_1.5797674.html)

Sparen hat in der Schweiz Tradition. Hier wird, unbesehen ökonomischer Zyklen, seit Jahren das Mantra des Sparens rezitiert. Die neuste Version helvetischer Austeriätspolitik kommt mit kryptischen Abkürzungen daher: AÜP steht für Massnahmepaket zur Aufgabenüberprüfung, und KOP 11/13 für das Konsolidierungsprogramm 2011-2013. AÜP UND KOP 11/13 sollen bis 2015 Einsparungen von jährlich rund 2.7 Milliarden Franken erzielen. Gespart soll auch dort werden wo’s wehtut: in einem Anhang zur Medienmitteilung vom 25. Februar 2010 erwähnte das Finanzdepartement unter anderem folgende Massnahmen:

• Kürzung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

• Umfassende Rentenreform und Neuregelung des Bundesbeitrags an die AHV (Umsetzung im Rahmen der 12. AHV- Revision): In der 12. AHV-Revision müssen die demografiebedingten zu- künftigen Finanzierungsprobleme gelöst werden. Mit der Reform soll u.a. ein Umbau des Rentensystems anvisiert werden, welcher den zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten der Versicherung besser Rechnung trägt. Neben der Alterung der Bevölkerung sind vorab die Arbeitsmarktpartizipation und die Lohnentwicklung die wesentlichen Bestimmungsgrössen für die Festlegung des neuen Rentensystems. Die geschätzte Haushaltentlastung von 650 Mio. entspricht dem voraussichtlichen Defizit der AHV im Jahr 2015. Kann es nicht durch leistungsseitige Massnahmen beseitigt werden, müssen entweder Steuern oder der Bundesbeitrag erhöht werden. Beides belastet den Bundeshaushalt. Gleichzeitig soll der aktuell in Prozenten der AHV-Ausgaben festgelegte Bundesbeitrag (19.55 %) durch einen ausgaben unabhängigen Beitrag ersetzt werden. Namentlich geprüft wird eine Anbindung an die Entwicklung der MWSt-Einnahmen. Die Entlastungswirkung dieser Massnahme ist heute noch nicht quantifizierbar.

• Teilrevision Asyl- und Ausländergesetz: Verschiedene Vereinfachungen und Verkürzungen beim Asylverfahren. Weitere Massnahmen im Migrationsbereich (Moratorium für Beiträge des Bundes an Modellvorhaben, Verkürzung der Verfahrensdauer, Reduktion der freiwilligen Beiträge für die internationale Zusammenarbeit)
(Quellen: http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00467/index.html?lang=de&msg-id=31977 und http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18371.pdf)


Sparen allein ist aber noch keine Politik. Eine echt antizyklische Politik à la Keynes würde nicht nur auf die Ausgaben, sondern auch auf die Einnahmen schauen: soll die Nachfrage stimuliert werden, werden staatliche Ausgaben erhöht und Steuern gesenkt. Soll aber umgekehrt auf die Bremse getreten werden, werden nicht nur staatliche Ausgaben gesenkt, sondern auch Steuern erhöht; das ist antizyklische Fiskalpolitik. Was aber die Schweiz seit längerem befolgt ist eine restriktive Finanzpolitik (sparen) bei einer gleichzeitig expansiven Fiskalpolitik (Steuersenkungen). Schlauerweise werden dabei in den Kantonen sozial ausgleichende Einkommens- und Erbschaftssteuer gesenkt, währen auf Stufe Bund unsoziale Verbrauchssteuern erhöht werden. So bleibt das Gesamtgefüge einigermassen im Lot und die Transferzahlungen in konservative Landkantone können weiterhin aufrechterhalten werden. Ähnliches geht nun auch in der EU vonstatten, angeführt von Deutschland. Gemäss Radio DRS vom 7. Juni 2010 plant die deutsche Regierung ein Sparprogramm ohne Steuererhöhungen:
Keine Steuererhöhungen geplant
Auf Steuererhöhungen will die Koalition indes verzichten. Es werde weder eine Mehrwertsteuer- noch eine Einkommensteuererhöhung und auch keine Anhebung des Solidaritätszuschlags geben, betonte FDP-Chef Guido Westerwelle nach der Sparklausur. Man müsse zu der Regel zurückkehren, nach der die Ausgaben den Einnahmen folgen. (haem, dpa/reuters/ddp)
(Quelle: http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/international/193715.deutschland-beraet-sparprogramm.html).


Nun wird die Politik der leeren Kassen, die in der Schweiz seit Jahren betrieben wird, auch in der EU salonfähig. Das widerspricht einer in linken Kreisen populären Vorstellung, dass ein EU-Beitritt der Schweiz mehr Spielraum für Sozialausgaben eröffnen würde, weil dann die Mehrwertsteuer zwingend erhöht werden müsste. Ein Blick auf die neusten Sparprogramme in EU-Ländern zeigt, dass das Gegenteil passiert: Sozialausgaben werden gesenkt, Verbrauchssteuern erhöht, aber eine Erhöhung von Einkommens- Vermögens- und Liegenschaftssteuern bleibt tabu.

Fazit: Die Schweiz und die EU betreiben eine ähnliche Politik der leeren Kassen. Ein EU-Beitritt der Schweiz würde an dieser Übereinstimmung (Konvergenz) der schweizerischen Finanz- und Fiskalpolitik mit der EU-Sparstrategie nur eines ändern: die Bevölkerung könnte sich dagegen nicht mehr mit einem Referendum wehren.*

* Zum Verhältnis des Referendumsrechts gegen EU-Erlasse wurde schon sehr viel geschrieben. Einen guten Überblick lieferte Balint Dobozi in einer politikwissenschaftlichen Arbeit im Rahmen eines Kolloquiums von Dr. Sandra Lavenex an der Universität Zürich vom März 2001. Dobozi notierte:

Die Meinungen über die erforderlichen Massnahmen zur Bewältigung dieses Problems [der direkten Demokratie] divergieren ziemlich stark. In der Forschung pendeln die Meinungen im Wesentlichen zwischen der Ansicht, dass durch den Souveränitätstransfer die faktische Entscheidungskompetenz des Schweizer Souveräns in den betroffenen Sachfragen rechtlich eingeschränkt werden müsste, und jener, dass es bei gleichzeitiger und unveränderter Beibehaltung der direktdemokratischen Instrumente zwar immer wieder zu Kollisionen mit dem EU-Recht kommen würde (so bei negativ ausfallenden Referenda zu EU-Erlassen oder bei der Annahme euro-inkompatibler Volksinitiativen), sich diese jedoch durchaus im Rahmen bestehender Praxis einiger EU-Mitglieder bewegen würden (Cottier/Kopse 1998: 439f., 484f.).
Astrid Epiney bezeichnet die vorzunehmenden Änderungen im Referendums- und Initiativverfahren als „eher gering“, aber dennoch klar als notwendig (Epiney 1998: 332). So sollten etwa die durch EU-Recht bedingten Umsetzungs- und Vollzugsakte weiterhin prinzipiell dem Referendum unterstellt werden, allerdings könnte sich der Bundesrat immer dann seiner selbstständigen Verordnungskompetenz (Art. 102 Ziff. 5 BV) bedienen, wenn keine rechtlichen Gestaltungsspielräume mehr bestünden (Epiney 1998: 341). Weiter schlägt sie folgende Regelung vor, um Referenden vorzubeugen, die „gegenstandslos“ wären:
„(1) Die Bundesversammlung kann durch einen nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss Anpassungen von Bestimmungen der Bundesverfassung, von Bundesgesetzen oder allgemein-verbindlichen Bundesbeschlüssen an Vorgaben des Gemeinschaftsrechts vornehmen, sofern der innerstaatlichen Rechtsetzung kein Gestaltungsspielraum verbleibt. ...“ (Ibid.: 332)

(Quelle: http://www.fres.ch/bd/content/politik/ch-eu.html)

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